Irgendwann ist Schluss

2. Februar 2023

Altfahrzeuge gehören ordnungsgemäß entsorgt. „Denn Autos enthalten in der Regel umweltgefährdende Substanzen“, gibt Jürgen Lebherz von TÜV SÜD in München zu bedenken, etwa Motoren- und Getriebeöle, Bremsflüssigkeiten oder Blei in Batterien. In jüngeren Fahrzeugen finden sich häufig Lithiumionen-Akkus als Bordnetzbatterien oder in Elektrofahrzeugen als Traktionsbatterien. Diese Energiespeicher sind leicht brennbar. Ihr Ausbau erfordert Fachkunde.

„Grundsätzlich ist es ratsam, sich für die Entsorgung an einen entsprechend zertifizierten Autoverwerter zu wenden. Alternativ kann ein Fahrzeug auch an den Hersteller zurückgeben werden“, rät Lebherz, „allerdings gibt es einiges zu beachten.“ Hersteller und Importeure sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marken vom letzten Halter unentgeltlich zurückzunehmen. Dazu gibt es ein Rücknahmenetz und entsprechende Betriebe finden sich im Internet (https://fachbetrieberegister.zks-abfall.de/fachbetrieberegister/Altfahrzeugverwertung). Das Rücknahmesystem nennt sich „Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge“ (GESA). Im Regelfall werden die Altfahrzeuge vor Ort abgeholt und einem zertifizierten Fachbetrieb übergeben. „Der Fahrzeugbesitzer bekommt als Bestätigung für die korrekte Entsorgung einen so genannten gesetzlichen Verwertungsnachweis. Damit kann er dann sein Auto bei der zuständigen Zulassungsbehörde endgültig stilllegen lassen“, skizziert Lebherz das Prozedere.

Von den jährlich rund drei Millionen endgültig abgemeldeten Kfz sind regelmäßig rund 500.000 Altfahrzeuge. Was mit ihnen zu geschehen hat, regelt die Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge und dabei spielt auch der Recyclinggedanke eine wichtige Rolle. Jürgen Lebherz: „Autos bestehen aus wertvollen Rohstoffen, die zur Ressourcenschonung wiederverwertet werden können, Stahl, Kupfer, Leichtmetalle und Edelmetalle. Sie machen rund zwei Drittel einer Autokarosserie aus.“ Zudem finden sich in und an Kraftfahrzeugen Materialien wie Glas, Gummi und Kunststoffe, die ebenfalls recycelbar sind.

Allerdings: Fehlen wesentliche Bauteile oder Komponenten, etwa Antrieb, Karosserieteile, Fahrwerk, Katalysator oder etwa elektronische Steuergeräte, muss das Fahrzeug nicht kostenlos zurückgenommen werden. Es kann für die Verschrottung eines solchen Wagens dann eine Gebühr verlangt werden.

Während die Verschrottung beim Hersteller in der Regel kostenlos zu erfolgen hat, berechnet eine Autoverwertung dafür meist um die 100 Euro. Weitere Kosten kommen bei einer Abholung durch den Entsorger dazu. „Wenn das Auto noch einen Restwert aufweist – etwa über diverse wiederverwendbare Bauteile verfügt, die einen Marktwert besitzen – dann lässt sich mit etwas Verhandlungsgeschick für den ausgedienten Wagen sogar noch etwas Geld herausschlagen“, schildert der TÜV SÜD-Fachmann seine Erfahrungen: „Am besten fragt man in mehreren Betrieben nach einem entsprechenden Angebot.“