Ältere Fahrer sind fein raus
Der Markt boomt. Innerhalb von vier Jahren haben sich die Reisemobilzulassungen mehr als verdoppelt. 81.420 Neuzulassungen zählte 2021 der Caravaning Industrie Verband (CIVD). Das sind noch einmal 4,3 Prozent mehr als im Rekordjahr 2020. Immer mehr jüngere Menschen und Neueinsteiger interessieren sich für Urlaub mit dem Wohnmobil, beobachten die Trendforscher. Wer mit einem Urlaub in einem fahrenden Feriendomizil liebäugelt, sollte allerdings zuvor einen Blick auf seinen Führerschein werfen, erinnert Marcellus Kaup von TÜV SÜD: „Einen speziellen Wohnmobilführerschein gibt es zwar nicht, wohl aber exakte Bestimmungen, mit welchem Führerschein welche Art von Wohnmobil bewegt werden darf.“
„Die Lizenz zur Ferienfahrt hängt von drei Faktoren ab“, erläutert Marcellus Kaup: „Erstens vom Gewicht des Reisefahrzeugs. Zweitens von der vorliegenden Fahrerlaubnis und dem Datum, an dem sie erteilt wurde. Liegt das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Wohnmobils bei weniger als 3,5 Tonnen (die Angabe findet sich in der Zulassungsbescheinigung I in Zeile F.1, im Fahrzeugschein unter Punkt 15), ist die Frage nach der passenden Fahrerlaubnis rasch geklärt. Für solche Fahrzeuge reicht ein Führerschein der Klasse B, unabhängig davon, wann dieser erworben wurde.“
Für Wohnmobile mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht wird die Frage nach dem Führerschein komplizierter, denn nun ist das Jahr entscheidend, in dem die Fahrlizenz ausgestellt wurde. „Wer die Fahrerlaubnis nach 1999 erhalten hat, benötigt für ein Wohnmobil mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht einen Lkw-Führerschein der Klasse C1. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Reisemobile mit bis zu 7,5 Tonnen plus einem Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht bewegt werden“, so der TÜV SÜD-Fachmann. Wer ein Gespann, also Wohnmobil samt Anhänger, steuern möchte, dessen Gesamtgewicht unter 4,25 Tonnen liegt, für den reicht der Erweiterungsführerschein B96. Diese Fahrerlaubnis bekommt man nach einem eintägigen Kurs in einer Fahrschule samt einem Theorie- und einem Praxisteil. Eine Fahrprüfung muss dabei nicht abgelegt werden.
Wurde die Fahrerlaubnis vor 1999 erworben, ist man fein raus, denn dann besitzt man einen Führerschein der ehemaligen Klasse 3. Mit dem dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen gefahren werden. Zudem dürfen mit diesem Führerschein Gespanne (Wohnmobil plus Wohnwagen oder Anhänger) mit einem Gesamtgewicht bis zu 18,75 Tonnen gefahren werden. Diese Regelung greift aber nur, wenn der Fahrer maximal 50 Jahre alt ist. Wichtig ist, dass bei der Umstellung eines derartigen Führerscheins die Schlüsselzahl CE79 in Spalte 12 zur Klasse CE eingetragen wird, ergänzt der TÜV SÜD-Fachmann seine Übersicht über das Regelwerk.